Impressum
Dipl. Künstlerin, Dipl. Kunsttherapeutin, HP Psych Anna
Henke
Psychologische Beraterin, Psychotraumatologin im PITT Verfahren
und im Spim 30 Verfahren (i.A.)
Macherstraße 23
01917 Kamenz
Kontakt
Telefon: 0172 97 11 385
E-Mail: kontakt@traumatherapie-henke.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin für Psychotherapie
Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem
Gebiet der Psychotherapie verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Ausfertigungsdatum: 17.02.1939; zuletzt geändert am
23.12.2016
("Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III,
Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung,
das zuletzt durch Artikel 17e des Gesetzes vom 23. Dezember
2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist")
§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben
will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede
berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur
Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden
oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von
anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und
weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der
Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung
"Heilpraktiker".
Über folgenden Link kommen Sie zum gesamten Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg
Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)
Ausfertigungsdatum: 18.02.1939
"Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige
Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) in
der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2-1,
veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel
17f iVm Artikel 18 Absatz 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016
(BGBl. I S. 3191) geändert worden ist" Bek. v. 9.1.2018 I 126
mWv 22.3.2018 (Nr. 3) ist berücksichtigt
Wesentlicher Punkt zur Qualifikation der Heilpraktiker/innen:
§ 2
(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,
a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht
vollendet hat,
b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit
besitzt,
c) (weggefallen)
d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung
nachweisen kann,
e) (weggefallen)
f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die ... sittliche
Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere
strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,
g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs
ungeeignet ist,
h) (nicht mehr gültig, durch die Rechtsprechung aufhoben) wenn
mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem
anderen Beruf ausüben wird,
i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und
Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die
auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von
Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die
Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für
die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden
Patientinnen und Patienten bedeuten würde.
Über den folgenden Link kommen Sie zum gesamten
Verordnungstext
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG
Sitz: Dortmund
HR B 19108
AG Dortmund
Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland
Die für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: Deutsch
