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Dipl. Künstlerin, Dipl. Kunsttherapeutin, HP Psych Anna Henke
Psychologische Beraterin, Psychotraumatologin im PITT Verfahren und im Spim 30 Verfahren (i.A.)
Macherstraße 23
01917 Kamenz

Kontakt

Telefon: 0172 97 11 385
E-Mail: kontakt@traumatherapie-henke.de

Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen

Berufsbezeichnung:
Heilpraktikerin für Psychotherapie

Urkunde über die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie verliehen in:
Deutschland

Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:

Heilpraktikergesetz und Durchführungsverordnung

Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

Ausfertigungsdatum: 17.02.1939; zuletzt geändert am 23.12.2016 
("Heilpraktikergesetz in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 17e des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist")

§ 1
(1) Wer die Heilkunde, ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
(2) Ausübung der Heilkunde im Sinne dieses Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
(3) Wer die Heilkunde bisher berufsmäßig ausgeübt hat und weiterhin ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen; er führt die Berufsbezeichnung "Heilpraktiker".

Über folgenden Link kommen Sie zum gesamten Gesetzestext
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprg

Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz)

Ausfertigungsdatum: 18.02.1939
"Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung (Heilpraktikergesetz) in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 2122-2-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, die zuletzt durch Artikel 17f iVm Artikel 18 Absatz 4 des Gesetzes vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3191) geändert worden ist" Bek. v. 9.1.2018 I 126 mWv 22.3.2018 (Nr. 3) ist berücksichtigt

Wesentlicher Punkt zur Qualifikation der Heilpraktiker/innen:

§ 2
(1) Die Erlaubnis wird nicht erteilt,
a) wenn der Antragsteller das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
b) wenn er nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt,
c) (weggefallen)
d) wenn er nicht mindestens abgeschlossene Volksschulbildung nachweisen kann,
e) (weggefallen)
f) wenn sich aus Tatsachen ergibt, daß ihm die ... sittliche Zuverlässigkeit fehlt, insbesondere, wenn schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlungen vorliegen,
g) wenn er in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist,
h) (nicht mehr gültig, durch die Rechtsprechung aufhoben) wenn mit Sicherheit anzunehmen ist, daß er die Heilkunde neben einem anderen Beruf ausüben wird,
i) wenn sich aus einer Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten des Antragstellers durch das Gesundheitsamt, die auf der Grundlage von Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern durchgeführt wurde, ergibt, dass die Ausübung der Heilkunde durch den Betreffenden eine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder für die ihn aufsuchenden Patientinnen und Patienten bedeuten würde.

Über den folgenden Link kommen Sie zum gesamten Verordnungstext
https://www.gesetze-im-internet.de/heilprgdv

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung

Name und Sitz des Versicherers:
Signal Iduna Allgemeine Versicherung AG
Sitz: Dortmund
HR B 19108
AG Dortmund

Geltungsraum der Versicherung:
Deutschland

Die für den Kontakt zur Verfügung stehenden Sprachen sind: Deutsch