Kosten

Selbstzahler

Mein Angebot richtet sich an Selbstzahlerinnen*.

Ich rechne nicht nach GebüH ab, eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen ist daher möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet. Wenn Sie eine Krankenzusatzversicherung haben, besteht eventuell die Möglichkeit einen Teil der Kosten erstatten zu lassen. Private Krankenversicherungen erstatten Leistungen von Heilpraktikerinnen, falls dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Bitte klären Sie dies direkt vorab mit Ihrer Versicherung und beachten Sie anzugeben, dass es sich um Leistungen einer Heilpraktikerin beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie handelt.

Entscheiden Sie sich, die Kosten für Ihre Unterstützung selbst zu übernehmen, entfallen alle Antragsformalitäten und weder Ihre Krankenversicherung noch andere Gutachter erhalten Daten über Sie. Sie schließen einzig mit mir alleine einen Behandlungsvertrag, in welchem wir die Dauer und Frequenz der Therapie flexibel nach Ihren Wünschen gestalten. Die Therapie kann schnell und unkompliziert beginnen und hat keine Auswirkungen auf Ihre Versicherungen, berufliche Laufbahn oder Zweijahres-Sperrfrist.

Selbstzahlerinnen-Termine können steuerlich als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden.

Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz

Einzelsitzung | in der Praxis
60 Minuten | 110 €

Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich für diese Tätigkeiten keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.

Psychologische Beratung

Einzelsitzung | in der Praxis
60 Minuten | 110 €

Für Paare | in der Praxis
90 Minuten | 160 €

Aufgrund der Kleinunternehmerregelung ist meine Tätigkeit von der Umsatzsteuer gemäß § 19 Abs. 1 UStG befreit. Aus diesem Grund erhebe ich keine Umsatzsteuer und weise diese folglich auch nicht aus.

Ausfallhonorar

Mit der Vereinbarung eines Gesprächstermins gehen Sie eine vertragliche Beziehung ein. Nehmen Sie den vereinbarten Termin ohne eine rechtzeitige Abmeldung nicht wahr, wird ein Ausfallhonorar in Höhe von 90 Euro vereinbart. Dieses Honorar wird von Ihrer Krankenversicherung nicht erstattet. Bitte sagen Sie ggf. Ihren Termin mindestens 48 Stunden vor dem Termin ab, damit entfällt Ihre Zahlungsverpflichtung.